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   BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B   

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https://dejure.org/2023,23514
BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B (https://dejure.org/2023,23514)
BSG, Entscheidung vom 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B (https://dejure.org/2023,23514)
BSG, Entscheidung vom 04. August 2023 - B 1 KR 45/22 B (https://dejure.org/2023,23514)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Es kann aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zur Revisionszulassung führen, wenn ein Beschwerdeführer das angegriffene Urteil für inhaltlich falsch hält (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 9/19 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem der Regelversorgung gleichartigen Zahnersatz

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Dies schließe auch einen Anspruch nach § 13 Abs. 3a SGB V aus (Hinweis auf BSG vom 27.8.2019 - B 1 KR 9/19 R - BSGE 129, 62 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 49) .
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss -

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Soweit die Klägerin die vorgenannten Voraussetzungen dadurch darzulegen versucht, dass sie vorbringt, das LSG hätte nicht auf die hier nicht vorliegende Eingliederung des Zahnersatzes binnen sechs Monaten nach Genehmigung des HKP abstellen und mit diesem Argument von einer Beweisaufnahme absehen dürfen, macht sie lediglich geltend, das LSG habe falsch entschieden (vgl aber zur Frist für die Eingliederung von Zahnersatz: Nr Anlage 3 - Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz - des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte mit Stand vom 1.4.2017: "Die Festzuschüsse werden gezahlt, wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten eingegliedert wird", vgl ferner die gleichlautende Regelung in Nr. 5 Anlage 2 BMV-Z mit Stand vom 4.6.2018; siehe ferner BSG vom 7.5.2013 - B 1 KR 5/12 R - SozR 4-2500 § 55 Nr. 2; BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 12/13 R - juris) .
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht der Krankenkasse für Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Soweit die Klägerin die vorgenannten Voraussetzungen dadurch darzulegen versucht, dass sie vorbringt, das LSG hätte nicht auf die hier nicht vorliegende Eingliederung des Zahnersatzes binnen sechs Monaten nach Genehmigung des HKP abstellen und mit diesem Argument von einer Beweisaufnahme absehen dürfen, macht sie lediglich geltend, das LSG habe falsch entschieden (vgl aber zur Frist für die Eingliederung von Zahnersatz: Nr Anlage 3 - Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz - des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte mit Stand vom 1.4.2017: "Die Festzuschüsse werden gezahlt, wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten eingegliedert wird", vgl ferner die gleichlautende Regelung in Nr. 5 Anlage 2 BMV-Z mit Stand vom 4.6.2018; siehe ferner BSG vom 7.5.2013 - B 1 KR 5/12 R - SozR 4-2500 § 55 Nr. 2; BSG vom 2.9.2014 - B 1 KR 12/13 R - juris) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Soweit ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung ua die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG enthalten, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, und schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl nur BSG vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG vom 9.1.2023 - B 9 SB 24/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Es kann aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zur Revisionszulassung führen, wenn ein Beschwerdeführer das angegriffene Urteil für inhaltlich falsch hält (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 27.05.2020 - B 1 KR 8/19 B

    Erstattung der Kosten für eine gesichtsfeminisierende Operation in Belgien

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr; vgl zB BSG vom 27.5.2020 - B 1 KR 8/19 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 40 RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 44/19 B
    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Es kann aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zur Revisionszulassung führen, wenn ein Beschwerdeführer das angegriffene Urteil für inhaltlich falsch hält (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 09.01.2023 - B 9 SB 24/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 04.08.2023 - B 1 KR 45/22 B
    Soweit ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung ua die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG enthalten, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, und schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl nur BSG vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG vom 9.1.2023 - B 9 SB 24/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
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